Ja zum ffentlichkeitsprinzip

        ... Offenheit statt Geheimhaltung!

 

 
   
 

Volksinitiative fr transparente Behrden im Thurgau

 

11 ffentlichkeit

1 Rechtssetzende Erlasse mssen verffentlicht werden.

2 Die Behrden informieren ber ihre Ttigkeit.

3 (neu) Der Kanton sowie die politischen Gemeinden und Schulgemeinden gewhren Einsicht in amtliche Akten, soweit nicht berwiegende ffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

4 (neu) Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere das anwendbare Verfahren.

99a bergangsbestimmungen zu 11 Abs. 3 und 4

1 (neu) 11 Abs. 3 ist auf amtliche Akten anwendbar, die nach der Annahme dieser Verfassungsbestimmung durch das Volk von einer Behrde erstellt oder empfangen wurden.

2 (neu) Tritt die entsprechende Gesetzgebung nach Annahme von 11 Abs. 3 und 4 nicht innerhalb von drei Jahren in Kraft, so erlsst der Regierungsrat die ntigen Ausfhrungsbestimmungen durch Verordnung.
 

 

Kontakt

Komitee
Offenheit statt Geheimhaltung

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8560 Mrstetten

 

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