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Ja zum Öffentlichkeitsprinzip
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ArgumenteTransparenz ist eine SelbstverständlichkeitDie Initiative dreht die Beweislast. Heute muss ein Gesuchsteller persönliche Betroffenheit geltend machen können, um Einsicht zu erhalten. Neu muss die Behörde geltend machen, wieso sie ein Dokument geheim halten will. Eine direkte Demokratie braucht verlässliche und unabhängige InformationAm Ende entscheidet das Volk im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ist es nur logisch, dass das Volk im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit souverän entscheiden kann, wie es sich informieren möchte. Eine Filterung der Information durch die Behörden entspricht nicht der Grundidee der direkten Demokratie. Der Staat sollte den Souverän in dessen Meinungsbildung unterstützen und nicht behindern. Was sagen Bund und Kantone dazu?Der Bund hat bereits ein Öffentlichkeitsgesetz, zahlreiche Kantone ebenfalls. Der Thurgau ist einer der letzten Kantone, die heute noch kein solches Gesetz kennen.
Vergrössern wir mit einem neuen Gesetz unnötig die Bürokratie?Nein. Im Kanton Zug wurde ein schlankes Öffentlichkeitsgesetz eingeführt, das lediglich 18 Paragraphen umfasst. Seine Einführung hat keinen zusätzlichen Personalbedarf verursacht und die Erfahrungen werden rundum als positiv bezeichnet. Sind Amtsstellen nicht schon heute offen und transparent?In vielen Fällen ja - für diese Fälle brauchen wir kein neues Gesetz. In vielen Fällen aber auch nicht - in diesen Fällen weigern sich Amtsinhaber standhaft, der Bevölkerung, für die sie eigentlich sorgen sollten, Auskunft zu geben. Opfern wir den Datenschutz?Auf keinen Fall. Wie bisher bleiben Personendaten zu Steuern, Einkommen, Vermögen, Krankheiten, Sozialhilfe und individuelle staatliche Leistungen wie Alimentenbevorschussung, Subventionen, Stipendien usw. geschützt. Hier haben die persönlichen Interessen Vorrang. ... |
KontaktKomitee Postfach 128 8560 Märstetten
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