Ja zum ffentlichkeitsprinzip

        ... Offenheit statt Geheimhaltung!

 

 
   
 

Argumente

Transparenz ist eine Selbstverstndlichkeit

Die Initiative dreht die Beweislast. Heute muss ein Gesuchsteller persnliche Betroffenheit geltend machen knnen, um Einsicht zu erhalten. Neu muss die Behrde geltend machen, wieso sie ein Dokument geheim halten will.

Eine direkte Demokratie braucht verlssliche und unabhngige Information

Am Ende entscheidet das Volk im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ist es nur logisch, dass das Volk im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit souvern entscheiden kann, wie es sich informieren mchte. Eine Filterung der Information durch die Behrden entspricht nicht der Grundidee der direkten Demokratie. Der Staat sollte den Souvern in dessen Meinungsbildung untersttzen und nicht behindern.

Was sagen Bund und Kantone dazu?

Der Bund hat bereits ein ffentlichkeitsgesetz, zahlreiche Kantone ebenfalls. Der Thurgau ist einer der letzten Kantone, die heute noch kein solches Gesetz kennen.

Vergrssern wir mit einem neuen Gesetz unntig die Brokratie?

Nein. Im Kanton Zug wurde ein schlankes ffentlichkeitsgesetz eingefhrt, das lediglich 18 Paragraphen umfasst. Seine Einfhrung hat keinen zustzlichen Personalbedarf verursacht und die Erfahrungen werden rundum als positiv bezeichnet.

Sind Amtsstellen nicht schon heute offen und transparent?

In vielen Fllen ja - fr diese Flle brauchen wir kein neues Gesetz. In vielen Fllen aber auch nicht - in diesen Fllen weigern sich Amtsinhaber standhaft, der Bevlkerung, fr die sie eigentlich sorgen sollten, Auskunft zu geben.

Opfern wir den Datenschutz?

Auf keinen Fall. Wie bisher bleiben Personendaten zu Steuern, Einkommen, Vermgen, Krankheiten, Sozialhilfe und individuelle staatliche Leistungen wie Alimentenbevorschussung, Subventionen, Stipendien usw. geschtzt. Hier haben die persnlichen Interessen Vorrang.

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Offenheit statt Geheimhaltung

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